Diese Urkunde*) wurde im Jahre 1631**) dem Hans Heinrich Tanner untere Laubegg im Richterswiler Berg zur Verwahrung übergeben.

*) Zu „Lermeister“: Von P.Ziegler und A.Jörger als „lermeister“ transkripiert.
"Lehrmeister deutet darauf hin, dass das Schriftstück in der Schule zum Lesen und Schreiben lernen verwendet wurde."
Würden wir auch so deuten, dass in den jährlichen Gebeten die Namen der Spender aus dem Jahrzeitrodel vorgelesen wurden.

Von E.Landolt als „Formerker“ transkripiert.

Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, …
Würden wir so deuten, dass die im Jahrzeitrodel vermerkten Spenden
- sich auf den Erwerb des Kapellgrundstücks und des Bau's beziehen könnten
- sich auf den Anspruch der Kapellgenossen beziehen, begründet in den Zusagen derjenigen Spender, die als Sicherheiten (Teil-)Ansprüche auf die jeweiligen Höfe einbrachten
- sich auf den Rechtserwerb des Spenders auf die zukünftigen Gebete für den Spender beziehen

**) Die Einträge am Ende des Rodels gehen auf diese Zeit zurück.