Prof. THC Dr. M. Durst: Die Zelebration geht „versus Dei“ (zu Gott hin) - also mit Rücken zum Volk. Deshalb ist eine Formulierung „linke“ oder „rechte“ Altarseite immer von den Sitzbänken her Richtung Chor gedacht. (Im Parlament dagegen gilt es aus Sicht des Vorsitzenden). Seit der Antike, sowohl in der heidnischen wie auch der christlichen Antike, gilt die rechte Seite als die „gute Seite“.
Dies zweifeln an:
-  Prof. Dr. P. Ziegler, weil im St. Peter und Paul Kirchlein auf der Ufenau auf der rechten Seite die Hölle und auf der linken Seite der Himmel dargestellt wird.
http://www.uch.ch/pfaeffikon/pf_ufnau/FrameSet.htm
- Pfr. W. Wagner, weist auf die orthodoxe Ikonographie hin, wo ebenfalls das Umgekehrte gilt.